JUGENDSCHUTZ

Altersbeschränkung, Jugendschutz und Kinder


Auf dem Maskenball Festival gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).


Alter von 0 bis einschließlich 5 Jahre:
- Konzertgelände und Campingplatz: Kein Zutritt.

Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre:
- Konzertgelände: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
- Campingplatz: nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem

Alter von 15 bis einschließlich 17 Jahre:
- Konzertgelände (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
- Campingplatz (ab 24:00 Uhr): nur mit Erziehungsbeauftragtem oder Personensorgeberechtigtem
- Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsbeauftragten oder Personensorgeberechtigten haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!


Personensorgeberechtigter:
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Erziehungsbeauftragter:
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahre, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt. Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Erziehungsbeauftragten samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird.
Achtung: Dieser Person kann auch die Aufsicht über mehrere Personen übertragen werden!
Das Alkohol- und Tabakwarenverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken beinhaltet, bleibt bestehen und wird durch die farbige Kennzeichnung der Eintrittsbänder gewährleistet. Aufgrund unserer Sicherheitsverpflichtung weisen wir darauf hin, dass alle Besucher (auch Kinder) mental und körperlich in der Lage sein müssen, eine Grenzsituation wie eine Großveranstaltung durchzustehen. Sollten beim Einlass Zweifel daran bestehen, wird der Zutritt verwehrt.

 

Eine weiterführende Übersicht im Jugendschutzgesetz gibt es hier: KLICK

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